Augencheck für Verkehrsteilnehmer

Optimales Sehvermögen bedeutet Sicherheit im Straßenverkehr.

Sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt ein exzellentes Sehvermögen voraus.

Beim Erwerb des Führerscheins besteht fast jeder den Sehtest. Die Fahrtauglichkeit für den PKW-Fahrer wird danach nie wieder geprüft. Ab dem 40. Lebensjahr treten aber langsam Sehmängel auf, die oft unbemerkt bleiben. Das betrifft fast alle Sehfunktionen, die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr wichtig sind, z.B. die Sehschärfe in Dunkelheit und bei Dämmerung.

Bedingt durch die altersbedingten Veränderungen der Augen z.B. den grauen Star oder durch gewisse Augenerkrankungen z.B. den grünen Star können die Sehschärfe oder das Gesichtsfeld eingeschränkt sein. Dadurch werden Objekte schlecht oder zu spät erkannt, die Reaktionszeit nimmt ab und so steigt das Unfallrisiko.

Dadurch, dass regelmäßige Augenuntersuchungen für Führer von Personenkraftfahrzeuge nicht statt finden, wissen die Meisten gar nicht, dass sie nicht mehr wie früher die rechtlichen Voraussetzungen zum Führen eines PKWs erfüllen.

Deshalb zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer ergreifen Sie die Initiative und lassen Sie sich in regelmäßigen Abständen auf die Verkehrstauglichkeit Ihrer Augen untersuchen!

Der ADAC empfiehlt eine Augenuntersuchung alle 5 Jahre bis zum 45. Lebensjahr, danach alle zwei Jahre und ab dem 60. LJ sogar jährlich.